Allgemeine Geschäftsbedingungen

RANA Immobilienagentur & Immobilienverwaltung

Inhaber/Vertretungsberechtigter: Masud Brüning

Berufsaufsichtsbehörde

Gewerbe- und Ordnungsamt der Stadt Worms, Adenauerring 1, 67547 Worms 
Telefon: +49 (0) 6241 / 853-0

Erlaubnis nach §34c der GewO erteilt durch Stadtverwaltung, Gewerbeamt Stadt Worms, Adenauerring 1, 67547 Worms 
Telefon: +49 (0) 6241 / 853-0

Zuständige Kammer

IHK Rheinhessen 

Servicebüro

Europahaus Worms
Wilhelm-Leuschner-Straße 2
67547 Worms

 


Tel: +49 6241 / 849933 
Fax: +49 6241 / 849934
Mobil: +49 176 / 32217577
E-Mail: info@rana-immobilien.de 
Homepage: http://www.rana-immobilien.de

Bürozeiten

Montag - Freitag: 09:00 - 12:00, 14:00 - 18:00 Uhr

Steuernummer: 1127 1338 0578 5713 42


Geschäftsbedingungen

Unsere Objektangebotsangaben basieren auf uns erteilten Informationen bzw. den Angaben Dritter (z.B. Eigentümer, Vermieter, Bevollmächtigte, Mieter). Trotz der uns eigenen Sorgfalt übernehmen wir daher ausdrücklich keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Alle Angaben sind vor Vertragsabschluss zu überprüfen, gerne auch mit Hilfe von Ihnen beauftragter Fachleute wie z.B. Architekten, Ingenieure und Bausachverständige. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf, -verpachtung und -vermietung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für Sie, den Adressaten, bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf vorab unserer schriftlichen Zustimmung.

Kommt infolge unbefugter Weitergabe an Dritte, auch auszugsweise, ein Vertrag zustande, sind Sie zum Schadensersatz in Höhe der entgangenen Provision verpflichtet. Sie erkennen an, dass wir Ihnen das Objekt zuerst nachgewiesen haben, wenn Sie uns nicht unverzüglich und schriftlich unter Angabe der Informationsquelle mitteilen, dass Ihnen das Objekt bereits bekannt war oder von anderer Seite angeboten wurde. Die Aufnahme von Kontakten hinsichtlich der von uns nachgewiesenen Objekte z.B. zum jeweiligen Eigentümer und Vermieter bedeutet stets Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.

Kommen aufgrund unseres Nachweises und/oder unserer Vermittlungstätigkeit andere Verträge wie z.B. ein Kauf- oder Mietvertrag zustande oder wird das Objekt im Zwangsversteigerungs- verfahren erworben, ist dafür von Ihnen eine Provision zu leisten.

Unsere Provision beträgt - sofern nicht anders und in verbindlicher Schriftform vereinbart 3 - 6 Prozent des Kaufpreises und bei Vermietung im privaten Bereich 2 Monatskaltmieten, im gewerblichen Bereich 3 Monatskaltmieten jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, fällig und zahlbar bei Vertragsabschluss.  Kommt es zu einem Vertrag über ein angebotenes Objekt, überlassen Sie uns bitte eine Kopie des Vertrages und der einzelnen Vertragsbedingungen. Die Firma RANA Immobilienagentur & Immobilienverwaltung ist ebenso berechtigt, für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

Ein Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unseren Angeboten abweichen, z.B. im Falle einer Zwangsversteigerung. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie verpflichtet, dem Anbieter gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

Alle auf dieser Website veröffentlichten Informationen, Beiträge und Abbildungen sowie deren Anordnung sind urheberrechtlich geschützt. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Firma RANA Immobilienagentur & Immobilienverwaltung. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Verbreitung, Weitergabe, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, auch nur Auszugsweise, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen.  Zuwiderhandlungen werden wir strafrechtlich verfolgen lassen.

Unsere Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller mit Ihnen vereinbarten Verträge und angebotenen Objekte. Abdingung und Nichtigkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit grundsätzlich der Schriftform. 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Worms