Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer RANA Immobilienagentur den Auftrag eine Immobilie, sprich Wohnung, Haus, Grundstück zu finden. Die Daten zum Wunschobjekt sind aus dem Online-Formular zu entnehmen. Der Suchauftrag wird bis zu einer Erfolgreichen Objektfindung erteilt.
Das Ziel des Suchauftrages ist dem Auftraggeber von der Suche, Exposé Vorstellungen, Terminvereinbarungen, Besichtigungen und bis zur Anmietung, sprich Zustandekommens eines Mietvertrages zu begleiten.
Aufgrund dieses Vertrages wir der Auftragnehmer RANA Immobilienagentur Kontakt mit Wohnungs-, Haus- sowie Grundstückseigentümern bzw. Immobilienunternehmern herstellen. Im Zuge dessen wird RANA Immobilienagentur Exposés vorbereiten, vorab Verhandlungen mit den entsprechenden Eigentümern führen, Besichtigungen vereinbaren und den abschließenden Vertrag bis zur Unterschriftsreife vorbereiten. RANA Immobilienagentur übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt sowie die Vollständigen Vertragsentwürfe bzw. Verträge.
Im Falle der Anmietung bzw. Zustandekommens eines Mietvertrages ist der Auftraggeber verpflichtet eine Provision in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. bei Wohnimmobilien, 3,57 Monatskaltmieten inkl. gesetzlicher MwSt. bei Gewerbeimmobilien an RANA Immobilienagentur zu leisten und ist somit sofort fällig.
Die Weitergabe der Immobiliendaten bzw. Exposés an Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Auftraggeber mit der vollen Provision – siehe Provisionsvereinbarung. Die Annahme, Verwertung sowie Weitergabe der Angebotsdaten begründen einen Maklervertrag.
Ein Provisionsanspruch für den Auftragnehmer RANA Immobilienagentur erwächst auch dann, sofern der Auftraggeber ein Mietvertrag für eine Immobilie bzw. Grundstück von den, durch den Auftragnehmer RANA Immobilienagentur erhält, auch wenn der Auftragnehmer RANA Immobilienagentur nicht unmittelbar bei Vertragsabschluss zugegen war. Diese Provisionspflicht begründet sich auf den Vermittlungs- und Suchaktivitäten des Auftragnehmers RANA Immobilienagentur.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall die unwirksamen Bestimmungen durch eine Regelung ersetzen, die dem gewollten Zweck und der wirtschaftlichen Wirkung der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt, soweit sich bei der Durchführung dieses Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
Die Firma RANA Immobilienagentur ist berechtigt die von Ihnen angegebenen Daten im Rahmen einer Immobiliensuche an Dritte weiterzuleiten.